und das hier an den Ministerpräsidenten von Sachsen Anhalt
jetzt heißt es warten hoffen Daumen drücken ...
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident,
als politsches Oberhaupt für das Bundesland Sachsen-Anhalt bitte ich sie innigst um Unterstützung.
Es handelt sich um die geplante Auktion von Hunden http://ba-auktion.de, welche am Sonntag, den 30.01.2011 in der Gemeinde Steuden stattfinden soll.
Das diese Auktion moralisch sehr fragwürdig und ethisch nicht
vereinbar ist, könnte die zuständige Behörde nach § 34b Abs. 1 S. 1 GewO
"...versteigert werden, wenn die Erlaubnis der zuständigen Behörde
vorliegt." die Erlaubnis nicht erteilen.
Wir haben sämtliche Medien und Tierschutzvereine mobilisiert um gemeinsam diese Auktion zu verhindern bzw. bei einer geplanten angemeldeten Demonstration Präsenz zu zeigen.
Ich appeliere an Sie Herr Ministerprädsident, ihren gesamten politschen Einfluss zu nutzen diese Auktion
abzusagen, da diese mit dem moralischen und ethischen Werten des deutschen Grundgesetz nicht vereinbar ist.
Bei sämtlichen Auktionen von Nutztieren werden nur Bieter zugelassen, welche die artgerechte Haltung der Tiere garantieren können.
Hier jedoch werden Tiere für den meistbietenden unter den Hammer gebracht ungewiss was aus Ihnen wird. Egal ob vermeintliche Züchter eine ganze Anzahl an jungen Hunden kaufen und dann als Vermehrer das noch größere Geld machen wollen.
Ich bitte Sie alles in Ihrem gesetztlichen Rahmen stehende zu tun, diese Auktion abzusagen, bzw. an die Verantwortlichen zu appelieren
keine Auktion durchzuführen. Es ist sicherlich nicht in Ihrem Sinne das Ihr Bundesland Sachsen-Anhalt in ganz Deutschland als das Land mit dem geringsten Moralvorstellungen im Rahmen des Tierschutzes da stehen möchte.
Gehen Sie aus Respekt für die Tiere mit guten Beispiel voran und verhindern den Wahnsinn.
MfG xxxxxx
..der Hund blieb mir im Sturme treu ... der Mensch nit mal im Winde...
Antwort von Menschen Tiere Werte e.V. mit freundlicher Genehmigung:
Zitatvielen Dank für Ihre email an unseren Verein Menschen Tiere Werte e.V., der sich u.a. auch gegen unseriöse Hundevermehrer und Hundehändler einsetzt.
Auch ich habe von Düsseldorf aus alles getan, was in meiner Macht steht, d.h. schon vor Wochen dafür gesorgt, dass die Werbeanzeige für die Versteigerung bei "Deine Tierwelt" gelöscht wurde, damit hoffentlich wenige Mitbieter vor Ort sind.
Auch haben wir sämtliche örtlich zuständigen Behörden, das Auktionshaus, die Medien eingeschaltet, auch entsprechende Anträge beim veterinaeramt@saalekreis.de gestellt, den Gesundheitszustand und die Haltung und Präsentation aller Hunde zu kontrollieren und ggfs. Hunde amtlich zu beschlagnahmen.
Nachahmung in Form vieler Protestschreiben seien hier jedem empfohlen, um den Protesten durch möglichst viele Teilnehmer Nachdruck zu verleihen. Je mehr Briefe, emails usw. DORT eintreffen, wo es zur Zeit am Wichstigsten ist (Ordnungs- und Veterinärbehörden Saalekreis, Bürgermeister von Steuden, Medien usw.), desto besser.
Auch findet am Sonntag vor Ort eine Protestaktion statt - der Tierschutz Halle e.V. hat dies als Demonstration polizeilich angemeldet und hofft nun auf Hilfe - vor allem in Form von ganz vielen Demo-Teilnehmern, denn wenn da womöglich nur 10 Leute stehen, ist das nicht hilfreich. Für diese Demo wird also Werbung gebraucht und jeder kann dabei mithelfen und wenn möglich auch persönlich hinfahren.
Vielleicht gelingt es mit vereinten Kräften, dass dies a) die letzte Versteigerung war und b) dieser Vermehrer keine Hunde mehr vermehrt (denn "seriös züchten" ist was anderes).
Leider sind aber nicht alle "Hundefreunde" unserer Meinung, denn manche sehen keinen Unterschied zwischen "Wühltischwelpen" und Hundeversteigerung und wiedr andre befürworten sogar, dass es Möglichkeiten gibt, selbst billig an einen Rassehund zu kommen. Das zeigen leider die Umsätze von Händler, Vermehrern und auch auf Polen-Märkten.
Viele Grüße Marita Vandicken Menschen Tiere Werte e.V. Düsseldorf
liebe Grüße Maike
"Man kann nicht allen helfen" sagt der Engherzige - und hilft keinem
Hatte noch das Team von Tiere suchen ein Zuhause angeschrieben, aber bisher nur eine automatische Antwort, das die mail angekommen ist und so schnell wir möglich bearbeitet wird.
Gruß und Wuff Sandra &... Sei friedlich. Sich nicht rächen kann auch eine Rache sein.(Danny Kaye)
auf der Seite http://www.ba-auktion.de haben wird darauf aufmerksam gemacht am Sonntag den 30.01.2011 eine Auktion für Hunde durchzuführen. Laut unseren Informationen von Amts wegen genehmigt.
Die moralische und ethischen Verantwortung waren die Behörden sich sicher nicht bewusst.
Sämtliche Tierschutzorganisationen laufen Sturm und für den Sonntag ist eine Demonstration in Steuden geplant. Diese wird organisiert vom Tierschutz Halle.
Wir sind eine kleiner Gruppe PRO_K Tierschutz mit Köpfchen aus NRW, die immer noch versuchen diese Auktion zu verhindern bzw. die Präsenz der Bevölkerung auf die Demonstration zu lenken bzw. diese Thema endlich in den Medien etablieren zu können.
Ua wurde folgende Personen/Institutionen bereits um Unterstützung gebeten... leider ohne nennenswerten Erfolg
BILD Minsterpräsident Sachsen Anhalt RTL Explosiv Akte 2011 Sat1 MDR Jump Radio SAW Stadtverwaltung Erfurt (Aufsichtsrat der B&A AG) Gemeinde Steuden uvm.
leider fehlt noch der nennswerte Efolg.
Man hat das Gefühl alle verschließen sich. Die Fellnasen können nicht selbst sprechen, deshalb müssen wir uns unseren moralischen und ethischen Verantwortung gegenüber den Hunden bewusst werden und diesen Wahnsinn verhindern.
Keiner weiss in welches ungewisse Schicksal die Tiere kämen. Großer Hund für kleines Geld - meist endet das im Tierheim oder schlimmer noch Großhändler schlagen zu und machen den Maximalprofit. Auf die kleinen traurigen Seelen hört dann keiner.
ES DARF IN DEUTSCHLAND EINFACH NICHT SEIN, DAS HUNDE PER AUKTION ABGEGEBEN WERDEN!
Der Einwand von Radio SAW war, was solls Rinder und Pferde werden doch auch versteigert. Ja stimmt meist an Landwirte die den Tieren eine gesicherte artgerechte Haltung bieten.
Können wir die Augen vor den geplanten Wahnsinn verschließen. Uns rennt die Zeit davon und gleichzeitig fehlt uns der Zünder der die Bombe explodieren lässt.
Das Ohr was uns endlich anhört. BIn sicher das sämtliche Medien nachziehen, da diese Auktion erstmalig in Deutschland ist.
Vielleicht sind Sie unser Zünder der den vielen traurigen Hundeaugen zeigt: Wir kümmern uns um euer Schicksal und es ist uns nicht egal.
Ich bitte Sie inständig um die rasche notwendige Unterstützungen.
Unsere Kraft und die Hoffnung doch das doch noch die Vernuft siegt und Behörden oder Veranstalter einlenken sinkt langsam.
Dann sollten wir wenigstens durch eine Mobilmachung aller dafür sorgen das das der letzte Wahnsinn war.
In tiefer Dankbarkeit xxx
..der Hund blieb mir im Sturme treu ... der Mensch nit mal im Winde...
Aber jetzt stand sogar in der Wuff ein kleiner Bericht über Norton!
Die Wuff wäre auch eine Möglichkeit - auch wenn es am Sonntag zur Versteigerung kommt. Aber man kann nachher auch darüber berichten, damit sowas für die Zukunft nicht mehr passiert.
Zitat von DannyBesser als gar nichts. Vielleicht kommt was in´s Rollen....
Als seinerzeit der Hund Norton drei Monate hier in Soest umher irrte, ohne dass er gefangen werden konnte, hatte ich den lokalen Radio-sender angeschrieben. Die haben nicht einmal geantwortet. Ich habe mich maßlos geärgert darüber. Eine kurze Ansage, um die Mitbürger zu sensibilisieren wäre doch ausreichend gewesen.
Sylvias Signatur wird mir immer sympathischer: Je mehr ich von den Menschen sehe.......
Wuff und weg..., Kirsten mit Gwyndolin Shepherd
Unvergessen, tief in unseren Herzen: die Seniorentruppe Shawnee, Pü und Ticki
"Aussies sind wie Chips...fängt man einmal damit an..."
Unfassbar, das die Hunde anscheind teilweise auch noch krank waren und das Vet-amt da nicht eingreift ...wenn ich daran denke wie die Hunde aus Zakynthos damals am Flughafen beschlagnahmt worden sind...die gesund , geimmpft waren (bis auf eine Hündin, die hier dringend operiert werden sollte) ! Pfui deibel!
Gruß und Wuff Sandra &... Sei friedlich. Sich nicht rächen kann auch eine Rache sein.(Danny Kaye)
Auszug aus dem Saalekreis - Netzwerk Bestimmung zur Versteigerung:
ZitatMerseburg, 28.01.2011 ? Pressemeldung Landkreis Saalekreis
Genehmigung und Kontrolle bei Tierauktionen
Aus aktuellem Anlass wird mitgeteilt, dass in Steuden eine Tierauktion durchgeführt werden soll. Dabei müssen bestimmte Bedingungen und Voraussetzungen erfüllt werden. Der Veranstalter muss eine Erlaubnis gemäß § 11 Tierschutzgesetz beantragen. Der Antrag wird geprüft und eine Erlaubnis mit Nebenbestimmungen zum Schutz der Tiere erteilt. Die Einhaltung der Nebenbestimmungen wird einer veterinärbehördlichen Kontrolle unterzogen. Diese Vorbedingungen wurden bei der geplanten Versteigerung von Hunden in Steuden eingehalten. Die Erlaubnis wurde mit folgenden Nebenbestimmungen versehen:
1. Die Erlaubnis kann bei Verstoß gegen die gesetzlichen Haltungsbestimmungen oder die im vorliegenden Bescheid geregelten Erlaubnisbestimmungen jederzeit widerrufen werden.
2. Diese Erlaubnis gilt nur für den 30.01.2011.
3. Die Veranstaltung hat so zu erfolgen, dass den Hunden keine Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden.
4. Es dürfen nur gesunde Hunde gehandelt werden. Der Gesundheitszustand der zu handelnden Hunde ist vor dem Handel durch einen Tierarzt begutachten zu lassen und schriftlich zu attestieren. Diese Atteste sind dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Saalekreises auf Verlangen zur Verfügung zu stellen.
5. Es dürfen nur Hunde aus dem Eigentum der Zuchtgemeinschaft vom Evaschacht gehandelt werden.
6. Es dürfen nur gekennzeichnete Hunde gehandelt werden. Die Kennzeichnung hat so zu erfolgen, dass eine zweifelsfreie Identifikation der Hunde dauerhaft möglich ist. Die Vorschriften des Gesetzes zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren (siehe unten angeführte Hinweise) bleiben unberührt.
7. Es sind den an einer Übernahme der Hunde interessierten Personen die rassetypischen und individuellen Eigenschaften und Ansprüche des jeweiligen Hundes deutlich zu machen. Die Erteilung des Zuschlages darf nur unter dem Vorbehalt erfolgen, dass die Eignung und Sachkunde des Höchstbietenden für eine art- und verhaltensgerechte Haltung des jeweiligen ersteigerten Hundes gegeben ist. Von der Eignung und Sachkunde hat sich der Veranstalter vor der Übergabe der Hunde nachweislich zu überzeugen. Hierzu ist eine schriftliche Erklärung vom Erwerber jedes Hundes einzuholen.
8. Über den Verbleib der gehandelten Hunde ist Buch zu führen mit vollständigem Namen und vollständiger Adresse der Übernehmer. Diese Dokumentation ist dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Saalekreises auf Verlangen zur Verfügung zu stellen.
9. Der in der Tierschutz-Hundeverordnung geforderte Platzbedarf ist einzuhalten. Danach hat jedem Hund bis 50 cm Widerristhöhe eine Bodenfläche von mindestens 6 m2, von über 50 ? 65 cm mindestens 8 m2 und von über 65 cm mindestens 10 m2 zur Verfügung zu stehen. Für jeden weiteren im selben Zwinger gehaltenen Hund muss mindestens die Hälfte der geforderten Grundfläche zur Verfügung stehen. Jede Seite des Zwingers muss mindestens die doppelte Körperlänge des Hundes betragen und keine Seite darf kürzer als 2 m sein.
10. Jedem Hund ist eine Schutzhütte zur Verfügung zu stellen. Sie muss aus wärmedämmendem und gesundheitsunschädlichem Material hergestellt und so beschaffen sein, dass der Hund sich daran nicht verletzen und trocken liegen kann. Sie muss so bemessen sein, dass der Hund sich darin verhaltensgerecht bewegen und hinlegen und den Innenraum mit seiner Körperwärme warm halten kann, sofern die Schutzhütte nicht beheizbar ist.
10. Den Hunden ist ein witterungsgeschützter, schattiger Liegeplatz mit wärmegedämmtem Boden zur Verfügung zu stellen.
11. Die Einfriedung des Zwingers muss aus gesundheitsunschädlichem Material bestehen und so beschaffen sein, dass der Hund sie nicht überwinden und sich nicht daran verletzen kann. Der Boden muss trittsicher und so beschaffen sein, dass er keine Verletzungen oder Schmerzen verursacht und leicht sauber und trocken zu halten ist. Trennvor-richtungen müssen so beschaffen sein, dass sich die Hunde nicht gegenseitig beißen können. Mindestens eine Seite des Zwingers muss dem Hund freie Sicht nach außen ermöglichen. Befindet sich der Zwinger in einem Gebäude, muss für den Hund der freie Blick aus dem Gebäude heraus gewährleistet sein. 12. Die Hunde dürfen in den Zwingern nicht angebunden gehalten werden.
13.Den Hunden ist ständig Wasser in ausreichender Menge und Qualität anzubieten.
14. die Betreuung hat durch eine im Verhältnis zum Tierbestand ausreichend große Anzahl von geeignetem Betreuungspersonal zu erfolgen.
Folgende Hinweise wurden schriftlich am Ende der Verfügung gegeben:Ohne Einwilligung der Erziehungsberechtigten dürfen Wirbeltiere an Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr nicht abgegeben werden (§ 11c TierSchG).
Es wird empfohlen, die Hunde nur vollständig und aktuell geimpft zu handeln. Alle Hunde, die älter sind als 6 Monate und nach dem 01.03.2009 geboren wurden, müssen mit einem Transponder (elektronisch lesbarer Mikrochip) gekennzeichnet werden. Dieser Transponder hat eine einmalig vergebene, unveränderliche Kennnummer zu enthalten und dem Standard ISO 11784: 1996 ? "Radio-Frequency Identification of Animals ? Code Structure"1 zu entsprechen Für Hunde, die älter als 3 Monate sind, ist eine Haftpflichtversicherung über mindestens eine Million Euro für Personen- und Sachschäden sowie 50.000 Euro für sonstige Vermögensschäden abzuschließen und aufrechtzuerhalten (§ 2 (2,3) des Gesetzes zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren).
Welpen dürfen erst mit einem Alter von über 8 Wochen vom Muttertier ge-trennt werden (§ 2 (4) Tierschutz-Hundeverordnung).
Diese Erlaubnis ergeht ausschließlich auf der Grundlage o.g. tierschutzrechtlicher Bestimmungen und ersetzt andere evtl. erforderliche Genehmigungsverfahren bau-, gewerberechtlicher oder anderer Art nicht.
Die tierseuchen- und arzneimittelrechtlichen Bestimmungen sind einzuhalten.
Im Allgemeinen gilt:Wer Tierbörsen zum Zwecke des Tausches oder Verkaufes von Tieren durch Dritte durchführen oder gewerbsmäßig mit Wirbeltieren handeln will, benötigt eine Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz. Es ist bei der zuständigen Behörde, dem Veterinäramt, ein Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zu stellen. Dem Antrag sind Angaben über die Art der betroffenen Tiere, über die für die Tätigkeit verantwortliche Person sowie deren Sachkunde und Angaben zu den Örtlichkeiten, Räumen und Einrichtungen beizufügen. Er wird veterinärbehördlich geprüft. Sofern die Erlaubnisvoraussetzungen vorhanden sind, ist eine Erlaubnis zu erteilen. Die Erlaubnis kann, soweit es zum Schutz der Tiere erforderlich ist, gemäß § 11 Abs. 2a Tierschutzgesetz unter Befristungen, Bedingungen und Auflagen erteilt werden. Mit der Ausübung der Tätigkeit darf gemäß § 11 Abs. 3 Tierschutzgesetz erst nach Erteilung der Erlaubnis begonnen werden. Ein generelles Verbot von Tierauktionen einschließlich Hundeauktionen ist gesetzlich bisher nicht verankert.
Für Hunde- und Katzenausstellungen besteht, gemäß der Neufassung der Tollwut-Verordnung vom 4. Oktober 2010, nur noch in gefährdeten Bezirken vier Wochen vor Beginn eine tierseuchenrechtliche Anzeigepflicht. Im Landkreis Saalekreis existiert kein Tollwut-gefährdeter Bezirk gemäß § 8 Tollwut-Verordnung. Insofern entfällt die Anzeigepflicht bei der zuständigen Behörde.
Auf die Tränendrüse drücken, erzählen er sei HarzIV Empfänger, kann die Hunde nicht versorgen die "anscheindend" nicht seine seien. Nur mal zwei Beispiele aus den vielen sich bildenden Fragen: a) wie kommt es wenn man weiß das man die Tiere nicht mehr verorgen kann das weitere Welpen produziert werden?? b) wie kann das Punkt 5 zutreffen wenn alle diese Hunde nicht Herrn Stierand dem Betreiber des Zwingers von Evaschacht gehören? c) Wie ist das dann mit dem § 11 Tierschutzgesetz zu vereinbaren? Theoretisch hätte dazu also von jedem "Besitzer " der Hunde von Evaschacht ein §11 vorliegen müssen das die Tiere auf der Auktion von Herrn Stierand veräussert werden dürfen. d) Verkauf, Einfuhr von Tieren erfordert eine aktuelle Impfung. Wie kann das dann sein das auf der Angebotsliste Hunde stehen mit letztem Impfdatum 2009?
liebe Grüße Maike
"Man kann nicht allen helfen" sagt der Engherzige - und hilft keinem
ich hoffe sehr, dass es den TSV gelingt, die hunde im "nachverkauf" feizukaufen!!! mit etwas fingerspitzengefühl (unbedingt verschweigen, dass man tierschützer ist, sondern sich als normalen käufer ausgeben!) sollten die chancen gut stehen, möglichst viele dieser armen seelen rauszubekommen!