Die Pitbullhündin Josy sitzt seit 2003 in einen Tierheim in Baden- Württemberg . Sie wurde damals beschlagnahmt, weil sich ihr ehemaliger Halter nicht um die Auflagen für die Haltung des Hundes bemüht hat. Da das zum damaligen Zeitpunkt eine Straftat war, liegt der Fall bei der Staatsanwaltschaft. Josy selbst war nie auffällig. Es gab keine Zwischenfälle, weder mit Menschen noch mit anderen Hunden.
Wir bitten um Freilassung der Hündin Josy
Von: Anja Wrabetz aus Ilvesheim
An: Landtag in Baden-Württemberg
Die Pitbullhündin Josy sitzt seit 2003 in einen Tierheim in Baden- Württemberg . Sie wurde damals beschlagnahmt, weil sich ihr ehemaliger Halter nicht um die Auflagen für die Haltung des Hundes bemüht hat. Da das zum damaligen Zeitpunkt eine Straftat war, liegt der Fall bei der Staatsanwaltschaft. Josy selbst war nie auffällig. Es gab keine Zwischenfälle, weder mit Menschen noch mit anderen Hunden. Trotzdem verfügte die Staatsanwaltschaft über die Tötung von Josy, die nur abgewendet werden konnte, indem sich der Tierschutzverein verpflichtete, die Hündin auf eigene Kosten bis zu ihrem natürlichen Lebensende sicher im Tierheim zu verwahren und sie nicht zu vermitteln.
Im September 2009 hat Josy den Wesenstest mit Bravour bestanden. Der zuständige Prüfer schrieb in seinem Gutachten wörtlich ?Der Hund ist resozialisiert und gut erzogen?. Seitdem bemühen wir uns, die inzwischen 11 Jahre alte Hündin doch noch in ein warmes, verantwortungsvolles Zuhause vermitteln zu dürfen. Aber die zuständige Staatsanwältin untersagt immer noch die Herausgabe mit dem Hinweis auf Restrisiko. Eine sachkundige Gassigeherin, die Josy seit über 8 Jahren kennt und betreut, möchte sie gerne übernehmen. Sogar auf die Zusicherung, Josy nur an der Leine auszuführen und ihr in der Öffentlichkeit einen Maulkorb aufzuziehen, wird nicht eingegangen.
Begründung: Durch die Weigerung der Staatsanwaltschaft die Hündin freizugeben, obwohl sie völlig friedfertig und unauffällig ist, wird Josy zu einem weiteren Ausharren im Tierheim gezwungen. Hier wird gegen den Tierschutz gehandelt, da auch die Strafvollstreckungsbehörde gem. Art. 20a GG verpflichtet ist, dem Tierschutz gerecht zu werden. Wir finden 8 Jahre Tierheim sind mehr als genug und fordern die Freilassung von Josy. Die Hündin hat nur noch eine geringe Lebenserwartung und da sie nachweislich nie etwas getan hat, hat sie es nicht verdient, im Tierheim sterben zu müssen!!
LG Sabine mit Noah & Jule Egal wie tief man die Messlatte der menschlichen Intelligenz hängt, jeden Tag kommt einer vorbei, der ohne weiteres aufrecht darunter durchlaufen kann!
"Egal wie sehr wir etwas lieben, wir können es doch nicht so sehr festhalten, dass der Tod es unserem Griff nicht entwinden kann. Was bleibt ist einzig die Gewissheit, dass die Verbindung weiter besteht und wir uns vielleicht irgendwann wiedersehen werden."
Zitat von TatankaIst mir unbegreiflich...unsere deutsche Rechtsprechung! Habe auch unterschrieben und kommentiert!
ja wieder mal so ein fall wo man sich an den kopf greift
LG Karin mit Lucky, Gismo, Pinocchio und Annabel
wer jeh das glück hatte in einer engen beziehung mit einem hund zu leben, der weiss, dass es keinen verlässlicheren, treueren und liebevolleren freund gibt