Auch wenn sie einen Segen für Mensch und Katze bedeuten, kann der Einbau einer Katzenklappe aus rechtlicher Sicht jedoch problematisch sein. So kann der unberechtigte Einbau einer Katzenklappe in die Wohnungstür einer Mietwohnung eine fristlose Kündigung nach sich ziehen. Aber nicht nur im Mietrecht, sondern auch im Versicherungsrecht kommt es wegen Katzenklappen zu Streitigkeiten, die gerichtlich geklärt werden müssen.
Mit einem solchen Fall hatte sich z. B. das Amtsgericht Dortmund im Jahre 2008 zu beschäftigen (Urteil vom 31.03.2008, Az. 433 C 10580/07). Nach einem Einbruch in seine Untergeschosswohnung meldete der Bewohner seiner Hausratversicherung den Vorfall und verlangte, den entstandenen Schaden in Höhe von rund 1.500 ? ersetzt zu bekommen. Aufgrund der Schilderung des Vorfalles lehnte die Versicherung die Regulierung des Schadens jedoch ab und verwies auf ihren Haftungsausschluss.
Passiert war Folgendes: Das betreffende Küchenfenster der Untergeschosswohnung befand sich in einer Höhe von 80 cm über dem Boden, wobei der untere Teil des Fensters feststehend und nur der obere Teil zu öffnen war. Im unteren Teil hatte der Mieter eine Katzenklappe eingebaut. Das Fenster konnte mittels eines arretierbaren Griffs gesichert werden. Dies hatte der Mieter jedoch an jenem Tage vergessen, bevor er seine Wohnung für über 11 Stunden verließ. Durch die Katzenklappe konnten Einbrecher den nicht gesicherten Griff erreichen, das Fenster öffnen und in die Wohnung einsteigen. Nach Ansicht der Versicherung habe hier grob fahrlässiges Handeln vorgelegen für das kein Versicherungsschutz bestehe...
Ehrlich gesagt.....ich kann´s verstehen. Da kann das Fenster nach meinem Dafürhalten auch gleich sperrangelweit offen stehen. So ärgerlich die Angelegenheit für den Mieter auch ist; selber schuld.
LG Danny & Ruby
Es sind nicht die besten Dinge, die man für Geld bekommt.